Ausführung

Hinweisend auf die Inhalte des § 205 Leistungsbild Projektsteuerung der AHO-Fachkommission, (Quelle: AHO Schriftenreihe Nr. 9, Stand: März 2009), zitieren wir aus der aktuellen Leistungsbeschreibung zu den Grundleistungen der Leistungsphase 4:

A Organisation, Information, Koordination, Dokumentation

  1. Fortschreiben der Organisationsvorgaben
  2. Fortschreiben der Dokumentation der wesentlichen projektbezogenen Plandaten
  3. Regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem Auftraggeber (Berichtswesen)
  4. Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung von selbständigen Beweisverfahren
  5. Umsetzen des Änderungsmanagements
  6. Umsetzen des Entscheidungsmanagements
  7. Mitwirken bei der Einschätzung der technischen Risiken

B Qualitäten und Quantitäten

  1. Kontrollieren der Objektüberwachung sowie Vorschlagen und Abstimmen von Anpassungsmaßnahmen bei Gefährdung von Projektzielen

C Kosten und Finanzierung

  1. Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele
  2. Plausibilitätsprüfung und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung
  3. Vorgeben der Deckungsbestätigungen für Nachträge
  4. Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung
  5. Fortschreiben der projektspezifischen Kostenverfolgung für den Mittelabfluss
  6. Prüfen des Nutzungskostenanschlags der Objekt- und Fachplaner und Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen

D Termine, Kapazitäten und Logistik

  1. Überprüfen und Abstimmen der Zeitpläne des Objektplaners mit den Steuerungsablaufplänen der Ausführung des Projektsteuerers
  2. Terminsteuerung der Ausführung zur Einhaltung der Terminziele
  3. Erstellen einer Grobablaufplanung zur Steuerung der Abnahmen, Übergabe und Inbetriebnahme

E Verträge und Versicherungen

  1. Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten
  2. Unterstützen des Auftraggebers bei der Abwendung von Forderungen von Nicht-Projektbeteiligten (Nachbarn, Bürgerinitiativen etc.)
  3. Beurteilen der Nachtragsprüfungen und Mitwirken bei der Beauftragung
  4. Mitwirken bei der Abnahme der Ausführungsleistungen
  5. Veranlassen der erforderlichen behördlichen Abnahmen, Endkontrollen und/oder Funktionsprüfungen

Projektabschluss