Hinweisend auf die Inhalte des § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume der HOAI,(Quelle: HOAI 2013, Honorartabellenbuch, Werner Verlag), zitieren wir aus der aktuellen HOAI die Grundleistungen der Leistungsphase 9:
- Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen