Objektbetreuung

Hinweisend auf die Inhalte des § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume der HOAI,(Quelle: HOAI 2013, Honorartabellenbuch, Werner Verlag), zitieren wir aus der aktuellen HOAI die Grundleistungen der Leistungsphase 9:

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

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