SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator

Nach der Baustellenverordnung sind Bauherren bei bestimmten Bauvorhaben verpflichtet, einen geeigneten Koordinatoren zu bestellen. Dieser Verpflichtung kann mit der Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator, SiGeKo) entsprochen werden.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in der Planungs- und Ausführungsphase der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Übermittlung der Vorankündigung, die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen und die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten.

Auf Wunsch stellt KHSP diese Dienstleistung zur Verfügung.

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